Rechtsberatung
im Strafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten

Mit dem Gesetzen in Konflikt zu geraten, ist einfach. Jeder, der schon einmal einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens erhalten hat, weiß das. Wer zu schnell Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer zu schnell fährt und dabei eventuell einen Unfall verursacht, bei dem ein Beteiligter verletzt wird, sieht sich schnell mit einem Strafverfahren konfrontiert. Wenn Sie mit einem Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, sei es im Verkehr, sei es in anderen Bereichen konfrontiert sind, helfen wir Ihnen, die optimale Lösung für Ihr Problem zu finden. Mit Rechtsanwalt Mark Stöhr Fachanwalt für Strafrecht, haben wir einen kompetenten Ansprechpartner in diesen Rechtsgebieten.

Ermittlungsverfahren

Wenn Sie wissen, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wird, ist es dringend zu empfehlen bzw. geboten, bereits im Ermittlungsverfahren einen Verteidiger zu beauftragen, damit dieser Sie durch das Verfahren begleitet, Kontakt zu Polizei und gegebenenfalls Staatsanwaltschaft aufnimmt und hält und gegebenenfalls gegenüber der Staatsanwaltschaft Stellung nimmt.

 

Wir vertreten Sie in diesem Ermittlungsverfahren und helfen Ihnen dabei, wenn möglich, das Ermittlungsverfahren ohne Strafverhandlung abzuschließen.

Hauptverfahren

Wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren nicht auf eine andere Art und Weise beendet, erhebt sie Anklage. Es kommt zu einem Verfahren mit mündlicher Verhandlung vor dem Strafgericht.

 

Wir verteidigen Sie in dieser mündlichen Verhandlung und kämpfen, für Sie dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und, wenn sich eine Strafe nicht vermeiden lässt, dass diese so gering ausfällt wie möglich.

Verkehrsordnungswidrigkeit

Wer Auto fährt, macht Fehler. Wer Fehler macht, sieht sich schnell mit der Staatsgewalt konfrontiert. Seien es Geschwindigkeitsüberschreitungen, sei es ein zu dichtes Auffahren. Sei es dass ohne Freiprecheinrichtung telefoniert wird oder man vergessen hat, den Gurt anzulegen. All dies ist mit Geldbußen belegt. In gravierenderen Fällen, dies ist z.B. bei einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit innerorts von über 30 km/h der Fall, droht ein Fahrverbot.

 

Wir vertreten Sie bereits in dem Verfahren bei der Bußgeldbehörde und notfalls vor dem Bußgeldrichter, damit, wenn sich eine Strafe nicht ganz abwenden lässt, diese so gering wie möglich ist und von einem Fahrverbot abgesehen wird.

Verkehrsstraftaten

Wer sich am Straßenverkehr beteiligt, läuft nicht nur Gefahr, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet wird. Nirgendwo ist wohl das Risiko größer, dass sogar ein Strafverfahren eröffnet wird. Sei es das angesprochene Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, sei es wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubten Entfernen vom Unfallort oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hier droht nicht nur ein Fahrverbot von einem oder zwei Monaten. Hier droht eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Konsequenz, dass man eventuell jahrelang nicht mehr Auto fahren darf.

 

Mit unserer langjährigen Erfahrung erreichen wir für Sie im Verfahren das bestmögliche Ergebnis und beraten und betreuen Sie, sollte der Führerschein entzogen worden sein, damit die Zeit ohne Führerschein möglichst schnell und erfolgreich zu Ende geht. Wir bereiten Sie auf eine erfolgreiche Medizinisch – Psychologische Untersuchung (MPU) vor.

Steuerstrafverfahren

Wenn Sie eine unvollständige oder falsche Steuererklärung abgegeben haben oder sie haben gar keine Erklärung abgegeben, wird gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.

 

Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten bei Ihrem Antrag auf Bewilligung von Kindergeld falsche oder unvollständige Angaben gemacht. Auch in diesem Fall wird ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet.

 

Wir verteidigen Sie gegenüber der Straf- und Bußgeldsachenstelle und, sofern nötig vor dem Strafgericht.

Betrug / Sozialleistungsbetrug

Sie haben Arbeitslosengeld bezogen und eine neue Arbeitsstelle angetreten? Sie haben dabei die Arbeitsstelle zwei Wochen zu spät gemeldet? Die Agentur für Arbeit wird über das Hauptzollamt ein Strafverfahren gegen Sie einleiten! Um sich vor falschen und überzogenen Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen, sollten Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt beauftragen.

 

Wir verteidigen Sie gerne und erfolgreich auch in einem solchen Strafverfahren.

Arbeitgeberstraftaten

Als Arbeitgeber kann man leicht über Fallstricke stolpern, die das Gesetz ausgelegt hat. Unterschreitet ein Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn, so kann er sich mit dem Vorwurf des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt konfrontiert sehen. Wer einen Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigt, kann sich wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz strafbar machen. Der vielfältige Bereich der so genannten Schwarzarbeit wird teilweise im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, oder auch im Rahmen von Strafverfahren geahndet.

 

Wir vertreten Sie gegenüber dem Hauptzollamt, der Staatsanwaltschaft und notfalls gegenüber den Gerichten, um sie angemessen und erfolgreich zu verteidigen.

Sonstige Straftaten

Wenn Sie mit dem Gesetzen in Konflikt geraten und gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet wird, sei es wegen Diebstahl oder Unterschlagung, sei es wegen Drogen, Körperverletzung oder sexuellen Missbrauch. Wir verteidigen Sie. Wir werden aufgrund unserer Kompetenz, die wir in vielen Strafverfahren und in langjähriger Tätigkeit erworben haben für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen.

 

Gerne sind wir bereit, wenn die Voraussetzungen vorliegen, für Sie auch im Rahmen einer so genannten Beiordnung (Pflichtverteidigung) tätig zu sein.

Hier nochmals unser Leistungsspektrum im Überblick:

  • Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Verkehrsstraftaten
  • Steuerstraftaten
  • Sozialleistungsbetrug
  • Arbeitgeberstraftaten
  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Sexueller Missbrauch
  • Drogendelikte
  • sonstige Straftaten

Zuerst kommt das persönliche Gespräch.

Sie finden uns an folgenden Standorten

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