Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Beratung im Handelsrecht. Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute. Auseinandersetzungen zwischen Kaufleuten unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Kaufleute sind von Gesetz wegen die eingetragenen Kaufleute und verschiedene Gesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Kommanditgesellschaft (KG), die Sonderform der GmbH und Co. KG, die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder auch die Aktiengesellschaft (AG). Weiterhin wird kraft Gesetzes die Kaufmannseigenschaft bei jedem Gewerbetreibenden vermutet. Auch für selbstständige Handelsvertreter sind in den §§ 87 ff HGB handelsrechtliche Regelungen getroffen.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie umfassend im Handelsrecht und den damit einhergehenden Rechtsgebieten und setzen Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen durch.