Rechtsberatung
im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht

Das Sozialrecht bzw. Sozialversicherungsrecht in Deutschland ist im Wesentlichen in den 12 Sozialgesetzbüchern abgefasst. Daneben gibt es zahlreiche weitere Gesetze, die ebenfalls sozialrechtliche Angelegenheiten regeln, sei es das Wohngeld oder z.B. das BAföG. Wir helfen Ihnen durch diesen Paragrafendschungel! Wenn Ihr Antrag auf eine Sozialleistungen abgelehnt oder nur teilweise bewilligt wird, unterstützen wir Sie im Widerspruchsverfahren und, wenn auch dies noch nicht erfolgreich ist, im Klageverfahren vor den Sozialgerichten und/oder dem Landessozialgericht. Aber auch wenn schon der Antrag selber Schwierigkeiten bereitet oder Sie sich aber fragen, ob und ggf. welchen Antrag sie stellen können, stehen wir Ihnen kompetent zur Seite und helfen Ihnen, bei den Sozialleistungsträgern Ihr Recht zu bekommen! Mit Rechtsanwalt Mark Stöhr haben wir einen ausgewiesenen Fachmann, der zugleich auch Fachanwalt für Sozialrecht ist.

Krankenversicherung

Heute ist jeder Mensch in Deutschland krankenversichert. Entweder er unterliegt einer Pflichtversicherung, ist familienversichert, er hat eine private Krankenversicherung abgeschlossen oder aber ist bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert. Aus dieser Versicherung hat jeder Mensch Rechte. So hat grundsätzlich jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, Anspruch auf Krankengeld, wenn er zu krank ist, um zu arbeiten.

 

Wenn ambulante Krankenbehandlungen nicht mehr ausreichend sind, so steht einem kranken Menschen das Recht auf eine stationäre medizinische Behandlung zu. Nicht immer beraten dieie Krankenkassen Ihre Versicherten richtig und im Interesse der Versicherten. Wir unterstützen Sie, damit Sie zu Ihrem Geld oder zu Ihrer Kur kommen.

Rentenversicherung

Bei Erreichen eines bestimmten Alter hat jeder Mensch, der in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, ein Recht auf Auszahlung einer Rente, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Aber auch dann, wenn ein Mensch aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten kann und sich daran auch nichts ändern wird, besteht ein Anspruch auf eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Wir prüfen für Sie, ob Sie einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Wenn Ihr Antrag auf eine solche Rente abgelehnt wird, unterstützen wir Sie bestens, damit sie zu ihrem Recht kommen.

Unfallversicherung

Arbeitnehmer, aber teilweise auch Selbständige und Arbeitgeber sind während ihrer Arbeitstätigkeit und auf dem Weg von und zur Arbeit gesetzlich versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei einem Arbeits – oder Wegeunfall nicht nur die Krankenversorgung und die so genannte Rehabilitation. Wenn es durch den Unfall zu einem bleibenden Schaden kommt, so zahlt die gesetzliche Unfallversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente. Diese Rente wird gezahlt, solange deren Voraussetzungen vorliegen, also auch ein Leben lang.

 

Aber auch wer bei einem Verkehrsunfall Hilfe leistet und dabei zu Schaden kommt, wird von der gesetzlichen Unfallversicherung unterstützt. Dasselbe gilt für Kinder und Studenten während sie in der Schule oder in der Universität sind und sich dort verletzen.

 

Wir unterstützen Sie, damit die Unfallversicherung Ihre Verletzungen als Unfallfolgen anerkennt und Ihnen die Leistungen gewährt, die Ihnen zustehen.

Schwerbehinderung

Jeder Mensch, der an einer körperlichen, psychischen oder seelischen Behinderung leidet, hat das Recht, dass unser Staat fördert und unterstützt, damit er trotz seiner Behinderung uneingeschränkt am sozialen und beruflichen Leben teilnehmen kann. Wir unterstützen Sie dabei, dass das zuständige Versorgungsamt Ihnen den Grad der Behinderung zuerkennt, der Ihrem Behinderungen und Beeinträchtigungen entspricht. Wir unterstützen Sie dabei, dass Ihnen bei entsprechenden Beeinträchtigungen die sogenannten Merkzeichen, etwa Anführungszeichen G, H, B oder BL zuerkannt werden. Wir sorgen dafür, dass Sie die Förderungen erhalten, die Ihnen nach dem Gesetz zustehen.

Leistungen nach dem SGB 2 (Hartz 4)

Niemand ist davor geschützt, irgendwann in seinem Leben Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) beziehen zu müssen. Wer seinen Arbeitsplatz verliert und innerhalb eines Jahres keine neue Arbeitsstelle finden kann, aber auch sonst über kein Vermögen verfügt und nicht von seiner Familie unterstützt wird, wird nicht daran vorbeikommen, einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter zu stellen. Die Formulare, mit denen ein entsprechender Antrag gestellt wird, sind ebenso kompliziert wie die Bescheide, mit denen das Arbeitslosenentgelt 2 bewilligt oder abgelehnt wird. Die Bescheide sind selbst für einen Kenner der Materie schwer zu lesen, für einen Laien jedoch vielfach ein Buch mit sieben Siegeln. Wir erläutern Ihnen die entsprechenden Bescheide, wir begleiten und unterstützen Sie im Widerspruchsverfahren und soweit nötig vor dem Sozialgericht, damit das ohnehin niedrige Arbeitslosengeld 2 nicht noch mehr geschmälert wird.

Grundsicherung / Hilfe zur Pflege / Elternunterhalt

Wer Altersrente bezieht oder Erwerbsunfähigkeitsrente, die aber zum Leben nicht ausreicht, hat Anspruch auf Grundsicherung, die von den Sozialämtern gezahlt wird. Grundsicherung ist niedrig. Wenn das Sozialamt in der Berechnung der Grundsicherung Fehler macht, fällt der Zahlbetrag noch geringer aus als er nach dem Gesetz sein sollte. Wir prüfen für Sie die Höhe der Leistung, die Ihnen zusteht und helfen Ihnen, Ihre Rechte gegenüber dem Sozialamt durchzusetzen.

 

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen im Alter pflegebedürftig sind und das Geld für die immens hohen Pflegeheimkosten nicht ausreicht, haben Sie Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Auch diese Leistung bezahlt das Sozialamt. Das Sozialamt kann allerdings bei den Angehörigen des Hilfebedürftigen dessen Unterhaltsansprüche geltend machen. Wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Sie gegenüber dem Sozialamt verpflichtet sind, Kosten zu übernehmen. Diese Beschreibungen können nur ein grober Überblick sein, in welcher Vielfalt wir alle vom Sozialrecht bzw. Sozialversicherungsrecht betroffen sind und in welchen Bereichen wir Ihnen mit unserem Rat und Tat zur Seite stehen.

Hier nochmals unser Leistungsspektrum im Überblick:

Schwerpunkte im Bereich Arbeitnehmerberatung

  • Vertretung im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren
  • Vertretung im Klageverfahren und bei Einstweiligen Anordnungen
  • Krankenversicherung und Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Schwerbehindertenrecht
  • Unfallversicherung
  • Sozialhilfe und Hartz 4
  • Elterngeld
  • Wohngeld und Jugendhilfe
  • BaföG

Zuerst kommt das persönliche Gespräch.

Sie finden uns an folgenden Standorten

Schwenningen

Villinger Straße 18
D-78054 VS-Schwenningen
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