Die Gesetzgebung sieht für die nächsten Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass vor – den sogenannten Pflichtteilsanspruch. Dieser bemisst sich in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Anspruchs. Eine vollständige Enterbung ist nur unter ganz besonderen Umständen möglich. Sie möchten trotzdem sicherstellen, dass der Pflichtteil bestimmter Verwandter möglichst gering ausfällt? Gerne stellt Ihnen Rechtsanwalt Thomas Maier, Fachanwalt für Erbrecht verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten vor.