Rechtsberatung
im Erbrecht

Pflichtteilsansprüche vermeiden

Die Gesetzgebung sieht für die nächsten Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass vor – den sogenannten Pflichtteilsanspruch. Dieser bemisst sich in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Anspruchs. Eine vollständige Enterbung ist nur unter ganz besonderen Umständen möglich. Sie möchten trotzdem sicherstellen, dass der Pflichtteil bestimmter Verwandter möglichst gering ausfällt? Gerne stellt Ihnen Rechtsanwalt Thomas Maier, Fachanwalt für Erbrecht verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten vor.

Pflichtteilsansprüche durchsetzen

Sollten Sie von einem Erblasser testamentarisch „enterbt“ worden sein, stellt sich die Frage des Pflichtteilsanspruchs. Rechtsanwalt Thomas Maier, Fachanwalt für Erbrecht hilft Ihnen diesen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch wirksam gegenüber dem oder den Erben einzufordern und gegebenenfalls auch gerichtlich einzuklagen.

Testamentsgestaltung

Ein Testament können Sie auf viele verschiedene Arten gestalten. Allerdings gibt es einige Fallstricke, die Sie unbedingt beachten sollten. Denn sobald ein Formfehler entsteht, kann ein Testament rechtlich unwirksam werden. Wir beraten Sie bei der Erstellung und der Hinterlegung von Testamenten. Auch bei Ehegattentestamenten beraten wir umfassend, auch zu etwaigen steuerlichen Auswirkungen.

Erbstreitigkeiten

Wir unterstützen Sie bei Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft. Gibt es zum Beispiel Streit über geerbte Immobilien oder Grundstücke, kann jeder Erbe oder jede Erbin die Teilungsversteigerung beantragen. Das Grundstück wird dann an den Höchstbietenden versteigert. Idealerweise lassen Sie sich hier von Rechtsanwalt Thomas Maier, Fachanwalt für Erbrecht unterstützen.

Unternehmensnachfolge

Eine Nachfolge im Unternehmen zu planen ist ein schwieriger und emotionaler Prozess, der sich über viele Unternehmensbereiche erstreckt. Viele erfolgreiche Unternehmen erzielen zwar gute Gewinne, allerdings versäumen sie, den Übergang zur nächsten Führungsgeneration richtig zu planen und umzusetzen. Denn dieser Prozess ist kompliziert, selbst für erfahrene, sachkundige Geschäftsleute. Wir helfen Ihnen kompetent bei einer solchen Nachfolgeregelung.

Vorsorgevollmachten

Wenn Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, sollten Sie sich voll und ganz auf eine Vertrauensperson verlassen können. In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Sie in einem solchen Fall in rechtlichen Fragen vertritt. Eine solche Entscheidung kann man nicht früh genug treffen, denn ein Schicksalsschlag kann Ihre Handlungsfähigkeit schneller einschränken, als Ihnen lieb ist. Auch an eine Patientenvollmacht sollte in diesem Zusammenhang gedacht werden. Rechtsanwalt Thomas Maier steht Ihnen bei diesem sensiblen Thema hilfreich zur Seite.

Schenkungsverträge und vorweggenommene Erbfolge

Sie möchten Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen? Dann sollten Sie über eine Schenkung nachdenken. Doch hier gilt es, auch die steuerlichen Folgen zu beachten. Gerne berät Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Maier, Fachanwalt für Erbrecht zu sinnvollen Strategien für Ihre Schenkung.

Testamentsvollstreckung

Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Erbe auch wirklich vollzogen wird und ihr letzter Wille auch tatsächlich respektiert wird? Dann können Sie Herrn Rechtsanwalt Thomas Maier als Testamentsvollstrecker einsetzen.

Zuerst kommt das persönliche Gespräch.

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