Rechtsberatung
im Gesellschaftsrecht

Sie suchen einen erfahrenen Partner für die Gründung und Betreuung von Gesellschaften? Im Gesellschaftsrecht beraten wir umfassend im Personengesellschafts- und im Kapitalgesellschaftsrecht. Die Rechtsanwälte und Steuerberater bei Lerner Lachenmaier & Partner verfügen über umfassende Kenntnisse, insbesondere in den folgenden gesellschaftsrechtlichen Gebieten:

Gesellschaftsgründungen

Wir beraten Sie in rechtlicher wie auch in steuerlicher Hinsicht vor, bei und nach der Gründung von Personengesellschaften, wie beispielsweise die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) oder bei der Gründung von Kapitalgesellschaften wie die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Aktiengesellschaft (AG). Die Ausarbeitung steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Gesamtkonzepte zählt zu unserer Kernkompetenz.

 

Ausgehend von Ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung erarbeiten wir für Sie die passende Gesellschaftsform und entwerfen den Gesellschaftsvertrag. Falls eine notarielle Beurkundung erforderlich ist (beispielsweise bei GmbH- und Aktiengesellschaften), so arbeiten wir mit bewährten Notaren „Hand in Hand“ zusammen und übernehmen dabei die Vorbereitung und Koordination. Dadurch haben Sie als unser Mandant die Sicherheit, dass wir, wenn es erforderlich sein sollte, auch kurzfristig reagieren können.

Recht der GmbH

Die GmbH stellt die klassische Gesellschaftsform des Mittelstandes dar. Hier beraten für Sie umfassend in allen möglichen Szenarien, Problemfeldern und Gestaltungsalternativen. Wie begleiten Sie nicht nur bei den gewöhnlichen Geschäften der GmbH, indem wir für Sie die Gesellschafterversammlungen oder auch die Beschlüsse vorbereiten. Wir erarbeiten für Sie im Falle eines Zerwürfnisses der Gesellschafter Trennungs- oder Verteidigungsstrategien. Zudem übernehmen wir für Sie die außergerichtliche sowie die gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen um Ihre Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.

 

Zugleich zeigen wir Ihnen Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten wie beispielsweise die Gründung einer sogenannten Betriebsaufspaltung, Einbringungs- und Umwandlungsvorgängen oder Anwachsungsmodellen auf.

GmbH-Geschäftsführer

Der GmbH-Geschäftsführer ist das wichtigste Organ der Gesellschaft, denn er vertritt die Gesellschaft und steht somit für den Erfolg, aber auch Misserfolg der Gesellschaft. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, wie das (Vertrags-) Verhältnis der Gesellschaft zu dem GmbH-Geschäftsführer ausgestaltet ist. Wir entwerfen nicht nur Geschäftsführerverträge, sondern wir übernehmen für Sie die Prüfung der bestehenden Verträge in gesellschafts-, steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlicher Hinsicht. Zudem entwerfen wir für Sie Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung oder Gesellschaftervereinbarungen.

 

Sollte es dennoch zu einer Beendigung kommen, sind wir für Sie Ihr Ansprechpartner rund um das Thema „Beendigung von Geschäftsführerverträgen“, also Abberufung und Kündigung. In diesem Zusammenhang wird das Problem der Abfindung von uns für Sie gelöst. Sollte der GmbH-Geschäftsführer auch Gesellschafter der GmbH sein, stellt sich die Frage der Einziehung der GmbH-Geschäftsanteile.

Sozialversicherungspflicht GmbH-Geschäftsführer

Die Frage der Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern ist in der Praxis sehr bedeutsam: Denn sie entscheidet darüber, ob die GmbH von dem Gehalt des Geschäftsführers neben der Lohnsteuer auch Sozialversicherungsbeiträge einbehalten muss und ob sie zusätzlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung leisten muss.

 

Wir überprüfen für Sie die gesellschaftsrechtliche Ausgangssituation und nehmen die entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Änderungen vor. Zudem begleiten wir Sie bei dem Statusfeststellungsverfahren. Das Statusfeststellungsverfahren dient der Feststellung, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbständig oder im Rahmen eines abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt.

Unternehmensverkäufe und -käufe

Sollten Sie planen, Ihr Unternehmen zu verkaufen oder ein anderes Unternehmen zu kaufen, begleiten wir Sie bei jedem Schritt der Verhandlungen. Beginnend ab der Gestaltung oder Überprüfung der (Legal- und Tax-) Due Diligence, der Absichtserklärung (sog. Letter of Intent) des Kaufvertrags, der Unternehmensbewertung, der Eigentumsübertragung bis hin zur Kaufpreiszahlung -profitieren Sie von unserer Erfahrungen im Handels- und Gesellschafts- wie auch im Steuerrecht. Hierbei beraten wir Sie nicht nur in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht, sondern wir begleiten Sie auch bei Finanzierungsgesprächen. Zudem reduzieren wir durch geschickte Vertragsgestaltung Ihre Haftung und betreuen Sie auch nachvertraglich.

M&A

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung von Unternehmensverkäufen, Transaktion, Übertragungen oder Unternehmenskooperationen. Dabei stellen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen (Aufnahme neuer Gesellschafter, Kapitalerhöhung, Neugründung), dem Umwandlungsrecht (Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel) oder auch der Anwachsung dar. Zudem bewerten wir die Maßnahme stets im Blickfeld des Arbeits-, des Kartell- und auch des Steuerrechtes.

Umstrukturierung und Umwandlungen

Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf und bereiten die entsprechenden Verträge und Beschlüsse vor, wie Umstrukturierungen und Umwandlungen für Ihr bestehendes Unternehmen in rechtlicher wie auch in steuerlicher Sicht optimal gestaltet werden können.

Unternehmensbewertungen

Sofern Sie planen Ihr Unternehmen zu veräußern, ein Unternehmen zu erwerben, ein Gesellschafter in die Gesellschaft aus- oder eintritt, die Unternehmensnachfolge ansteht oder ein Todesfall sich ereignet hat, ist die richtige Bewertung des Unternehmens oder eines Teilbereiches besonders wichtig. Wir erstellen für Sie die Unternehmensbewertung nach den üblichen Bewertungsverfahren.

Unternehmensnachfolge

Wenn Sie nach langer und erfolgreicher Arbeit Ihr Unternehmen an Ihre Kinder oder auch an Dritte übertragen wollen, eröffnen sich diverse Gestaltungsalternativen und eine Vielzahl von Möglichkeiten. Die Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei Lerner Lachenmaier & Partner sind die richtigen Ansprechpartner diesbezüglich. Denn bei einer Unternehmensnachfolge ist nicht nur das Familien, das Erb- oder das Gesellschaftsrecht zu beachten, sondern es gilt besonders großen Wert auf die steuerliche Gestaltung zu legen, damit der wirtschaftliche Bestand Ihres Lebenswerks nicht gefährdet wird.

Hier nochmals unser Leistungsspektrum im Überblick:

  • Gründung von Gesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH, GmbH und Co. KG, UG, AG etc.)
  • Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern
  • Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführer
  • Wettbewerbsverbot
  • Entwurf und Prüfung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen und Gesellschafterbeschlüssen
  • Vertretung bei Auseinandersetzungen von Gesellschaftern, insbesondere bei Kündigung und Ausschließung (Gesellschafterstreit)
  • Vereinsrecht
  • Unternehmensnachfolge
  • M&A
  • Umwandlungen und Umstrukturierungen

Zuerst kommt das persönliche Gespräch.

Sie finden uns an folgenden Standorten

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