Der GmbH-Geschäftsführer ist das wichtigste Organ der Gesellschaft, denn er vertritt die Gesellschaft und steht somit für den Erfolg, aber auch Misserfolg der Gesellschaft. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, wie das (Vertrags-) Verhältnis der Gesellschaft zu dem GmbH-Geschäftsführer ausgestaltet ist. Wir entwerfen nicht nur Geschäftsführerverträge, sondern wir übernehmen für Sie die Prüfung der bestehenden Verträge in gesellschafts-, steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlicher Hinsicht. Zudem entwerfen wir für Sie Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung oder Gesellschaftervereinbarungen.
Sollte es dennoch zu einer Beendigung kommen, sind wir für Sie Ihr Ansprechpartner rund um das Thema „Beendigung von Geschäftsführerverträgen“, also Abberufung und Kündigung. In diesem Zusammenhang wird das Problem der Abfindung von uns für Sie gelöst. Sollte der GmbH-Geschäftsführer auch Gesellschafter der GmbH sein, stellt sich die Frage der Einziehung der GmbH-Geschäftsanteile.