„Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen.“
Neben der erbrechtlichen Gestaltung vor Ihrem Tod bieten wir auch die Sicherung und Gewährleistung Ihres letzten Willens an.
Ein Testamentsvollstrecker wird von dem Erblasser eingesetzt, um zu gewährleisten, dass sein letzter Wille umgesetzt wird.
Da damit weitgehend Rechts verbunden sind, sollten sich genau überlegen, wen Sie mit dieser wichtigen Aufgabe beauftragen sollten. Gerne übernehmen wir für Sie diese Aufgabe.