Rechtsberatung
im Arbeitsrecht

Wir vertreten beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit Jahren erfolgreich, da wir beide Perspektiven kennen. Wir berücksichtigen Ihre persönliche Situation, um die optimale Lösung und das beste Ergebnis für Sie zu finden.

Vorbereitung von Kündigungen

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Vorfeld von Kündigungen und helfen dabei, Fehler und daraus entstehende Folgeprobleme zu vermeiden. Ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung gilt den Kündigungsfristen und der wirksamen und fristgerechten Zustellung von Kündigungen.

 

Geprüft wird dabei regelmäßig, ob der Arbeitnehmer einen Sonderkündigungsschutz hat, wie zum Beispiel bei Schwerbehinderten, so dass wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch in den Verfahren vor den jeweiligen Integrationsämter vertreten.

Wir führen Kündigungsschutzprozesse

Wir bereiten für Arbeitnehmer Kündigungsschutzprozesse gründlich vor, um einen für unsere Auftraggeber bestmöglichen Prozessverlauf zu gewährleisten. Wir wissen, wie man in einem Kündigungsschutzprozess richtig taktiert. Das bedeutet auch, dass wir um Ihren Arbeitsplatz kämpfen, wenn Sie wieder in den Betrieb zurück möchten. Es lohnt sich, im Falle einer Kündigung einen kühlen Kopf zu bewahren und die Situation in Ruhe mit uns zu analysieren.

 

Wenn Sie nicht wieder an Ihren Arbeitsplatz zurück wollen oder können, werden wir klären, wie eine möglichst hohe Abfindung erzielt werden kann und welche zusätzlichen Regelungen etwa bei Freistellung, Zeugnis oder der Vermeidung von Sperrzeiten getroffen werden können.

 

Dazu gehört die frühzeitige Sammlung von Informationen, die sich z.B. auf vorherige Abmahnungen, auf die Anhörung des Betriebsrats oder auf Fragen der Sozialauswahl beziehen, um auf diese Weise die rechtliche Haltbarkeit der Kündigung im Interesse unseres Auftraggebers realistisch einschätzen zu können.

 

Falls es von dem Mandanten gewünscht wird, versuchen wir bereits im Vorfeld einer Kündigungsschutzklage, eine gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen, die meist in einer Abfindungslösung besteht. Lässt sich die Durchführung eines Kündigungsschutzprozesses aber nicht vermeiden, betreuen wir diesen bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie falls erforderlich auch vor dem Bundesarbeitsgericht.

 

Aufgrund unserer breiten und langjährigen Erfahrungen mit Kündigungsschutzprozessen sind wir jederzeit in der Lage, den voraussichtlichen weiteren Verfahrensgang, die Prozesschancen und mögliche Prozessrisiken bestmöglich abzuschätzen, um unsere Auftraggeber vor unangenehmen Überraschungen zu bewahren und ihnen ein juristisch und wirtschaftlich optimales Prozessergebnis zu gewährleisten.

 

Für Arbeitgeber treten wir Kündigungsschutzklagen entgegen, haben dabei aber immer wirtschaftliche Erwägungen im Blickpunkt. Wir raten zu wirtschaftlich sinnvollen Lösungen (meist in Form einer Abfindung für den Arbeitnehmer), wenn das Prozessrisiko zu hoch erscheint oder ein langwieriger Prozess in keinem Verhältnis zum eigentlichen Streit steht.

Arbeitsgerichtliche Prozesse

Neben Kündigungsschutzprozessen, die in der arbeitsgerichtlichen Praxis den Schwerpunkt darstellen, verfügen wir über eine große praktische Erfahrungen mit allen anderen in Frage kommenden arbeitsgerichtlichen Prozessen, die wir sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite führen. In beamtenrechtlichen Streitigkeiten, zum Beispiel bei Disziplinarverfahren, sind wir auch vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig.

 

Falls gerichtliche Auseinandersetzungen sich nicht vermeiden lassen, übernehmen wir für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber die anwaltliche Vertretung z.B. bei der Klärung des Arbeitnehmerstatus eines möglichen Scheinselbständigen, in Befristungskontrollprozessen sowie bei Prozessen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen.

Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen

Wir erstellen, überarbeiten und prüfen für Sie Arbeitsverträge, die, so unser unbedingter Anspruch, auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sind. Wir passen den Arbeitsvertrag auf Ihre individuellen Bedürfnisse ab. Ebenso verfahren wir bei allen anderen wichtigen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen wie z.B. Arbeitnehmerdarlehensverträge, Dienstwagenregelungen, Provisionsregelungen, Rückzahlungsvereinbarungen oder Zielvereinbarungen.

 

Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine geplante oder bereits ausgeübte Tätigkeit als freie Mitarbeit oder aber als ein Arbeitsverhältnis anzusehen ist, unterstützen wir Sie bei der Vermeidung bzw. Bewältigung von Scheinselbständigkeitsproblemen.

 

Wir beraten auch bei der Befristung von Arbeitsverträgen, bei Änderungsvereinbarungen oder einer weiteren Vertragsbefristung.

Gestaltung und Überprüfung von Geschäftsführerverträgen

Wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer, Vorstand einer Aktiengesellschaft oder als leitender Angestellter Fragen im Zusammenhang mit der Ausgestaltung oder Beendigung Ihres Managervertrags haben oder wenn es Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsdurchführung gibt, etwa wegen variabler Gehaltsbestandteile oder wegen einer Versetzung, unterstützen wir Sie gerne.

Gestaltung und Überprüfung von Geschäftsführerverträgen

Wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer, Vorstand einer Aktiengesellschaft oder als leitender Angestellter Fragen im Zusammenhang mit der Ausgestaltung oder Beendigung Ihres Managervertrags haben oder wenn es Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsdurchführung gibt, etwa wegen variabler Gehaltsbestandteile oder wegen einer Versetzung, unterstützen wir Sie gerne.

Alltägliche Fragen des Arbeitsrechts

Auch bei einfach gelagerten Problemen beraten wir Sie gerne, so beispielsweise wenn es um die Arbeitszeitgestaltung oder das Arbeitszeitrecht geht, um Lohn- und Gehaltsfragen, um eine Versetzung oder um die Urlaubsgewährung oder -abgeltung.

 

Auch bei Fragen rund um das Arbeitszeugnis beraten wir Sie gerne.

Mutterschutz und Elternzeit

Schwangere und junge Mütter müssen eine mehr oder weniger lange Zeit pausieren, und sie wünschen sich oft eine Teilzeitbeschäftigung während oder nach der Elternzeit. Beides führt immer wieder zu Konflikten, am Ende nicht selten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hier sollten Arbeitnehmerinnen frühzeitig die Weichen richtig stellen, und auch Arbeitgeber sollten die mutterschaftsbedingte Auszeit ihrer Arbeitnehmerinnen realistisch planen.

 

Wir beraten und vertreten daher Schwangere, junge Mütter und frischgebackene Väter sowie ihre Arbeitgeber in allen Fragen des Mutterschutzes, unterstützen sie bei der Planung und Durchführung einer Elternzeit sowie bei Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf Teilzeitwünsche.

Unsere Leistungen

Je nach Ihren Wünschen und der gegebenen Verhandlungssituation beraten wir Sie lediglich, d.h. wir treten nicht nach außen für Sie in Erscheinung, oder aber wir korrespondieren oder verhandeln in Ihrem Namen mit der Gegenpartei, wenn dies sinnvoll ist.

 

Sollte zur Durchsetzung Ihrer Interessen eine Klage oder die Verteidigung gegen eine Klage erforderlich sein, vertreten wir Sie wie bereits erwähnt bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.

 

Als Rechtsanwälte sind wir dazu verpflichtet, den sichersten, schnellsten und kostengünstigsten Weg zu Ihrem Ziel zu finden. Um Ihnen Kostensicherheit zu ermöglichen, kalkulieren wir bereits beim ersten Gespräch mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch über die Möglichkeiten, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten, etwa im Wege der Prozesskostenhilfe.

 

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir routinemäßig den gesamten Schriftverkehr und auch die Abrechnung gegenüber der Versicherung für Sie.

Hier nochmals unser Leistungsspektrum im Überblick:

Schwerpunkte im Bereich Arbeitnehmerberatung

  • Vertretung in allen gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Kündigungsschutzklagen
  • Abmahnung und Kündigung
  • Lohn, Urlaub, Zeugnis
  • Prüfung und Erstellung von Aufhebungsverträgen
  • Abfindung, Aushandlung einer Abfindung
  • Befristung, Mängel bei der Befristung von Arbeitsverträgen
  • Rechte in der Elternzeit und danach
  • Arbeitszeitreduzierung, Klage auf Reduzierung der Arbeitszeit (TzBfrG)
  • Sonderkündigungsschutz bei Auszubildenden, Schwerbehinderten sowie werdenden Müttern
  • Zeitarbeit, Leiharbeitnehmer
  • Einstweilige Verfügungen, zum Beispiel: Gewährung von Urlaub, Vorgehen gegen rechtswidrige Arbeitsanweisungen, Arbeitszeitverkürzung
  • Fragen zur Versetzung und Umsetzung

Schwerpunkte im Bereich Arbeitgeberberatung

  • Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Vertretung in allen gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Kündigungsschutzklagen
  • Erstellung rechtssicherer Abmahnungen und Kündigungen sowie Absicherung des Zugangs
  • Befristung und Entfristung von Arbeitsverhältnissen
  • Erstellung von Aufhebungsverträgen
  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung

Schwerpunkte im Bereich der Führungskräfteberatung

  • Bestellung und Abberufung als Geschäftsführer
  • Beendigung von Dienstverhältnissen
  • Prüfung und Erstellung von Aufhebungsverträgen
  • Abfindung und Zeugnis
  • Prüfung von Dienstverträgen
  • Wettbewerbsverbote und Kündigungsfristen

Zuerst kommt das persönliche Gespräch.

Sie finden uns an folgenden Standorten

Schwenningen

Villinger Straße 18
D-78054 VS-Schwenningen
+49 (0) 77 20 / 99 77 -0
+49 (0) 77 20 / 99 77 -550

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Villingen

Klosterring 6
D-78050 VS-Villingen
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Marktplatz 14
D-78647 Trossingen
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